Unser Engagement für den Datenschutz

von: Masha Komnenic CIPP/E, CIPM, CIPT, FIP Masha Komnenic CIPP/E, CIPM, CIPT, FIP | Aktualisiert am: März 13, 2025

Unsere-Verpflichtung-zur-Privatsphäre-01

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Bei Termly verpflichten wir uns, personenbezogene Daten zu schützen und die EU-DatenschutzgrundverordnungDSGVO einzuhalten.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung unserer Einhaltung der DSGVO und der Maßnahmen, die wir zum Schutz der Rechte und der Privatsphäre von Personen ergriffen haben.

Inhaltsübersicht
  1. Transparenz und Rechtmäßigkeit (Artikel 5, 6, 7, 12, 13, 14)
  2. Individuelle Datenrechte (Artikel 15-22, 23)
  3. Sicherheit und Benachrichtigung bei Verstößen (Artikel 25, 32-34)
  4. Rechenschaftspflicht und Governance (Artikel 5(2), 24, 30, 35-39)
  5. Verwaltung von Anbietern und Unterauftragsverarbeitern (Artikel 28-29, 46-49)
  6. Internationale Datenübermittlung (Artikel 44-50)
  7. Wichtige Ressourcen und Links

1. Transparenz und Rechtmäßigkeit (Artikel 5, 6, 7, 12, 13, 14)

Wir haben Kontrollen:

Hinweis zum Datenschutz: Unser Datenschutzhinweis enthält ausführliche Informationen:

  • Die Kategorien der von uns erfassten personenbezogenen Daten.
  • Die Zwecke der Verarbeitung (z. B. Erbringung von Dienstleistungen, rechtliche Verpflichtungen oder berechtigte Interessen).
  • Wie und warum Daten verwendet, gespeichert und weitergegeben werden.

Rechtmäßige Grundlagen: Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn eine gültige Rechtsgrundlage vorliegt (z. B. vertragliche Notwendigkeit, rechtliche Verpflichtungen oder berechtigte Interessen), wie in unserer Datenschutzerklärung dargelegt.

Cookie-Richtlinie: Unsere Cookie-Richtlinie beschreibt, wie Cookies und Tracking-Technologien verwendet werden, und bietet Optionen zur Verwaltung von Präferenzen über unser Cookie Banner und Präferenz-Center.

Datenschutz-Center: Alle datenschutzrelevanten Informationen, einschließlich Datenpraktiken und -rechte, sind in unserem Datenschutzzentrum zentralisiert und leicht zugänglich.

Recht auf Information: Wir stellen sicher, dass der Einzelne zum Zeitpunkt der Datenerhebung klare, transparente und leicht zugängliche Informationen erhält (Artikel 12-14).

Zusammengefasst:

  • Wir erheben nur die für rechtmäßige Zwecke erforderlichen Daten.
  • Wir geben klare und verständliche Hinweise, damit die Nutzer verstehen, wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen.

2. Individuelle Datenrechte (Artikel 15-22, 23)

Wir haben Kontrollen:

Vereinfachtes DSAR-Verfahren: Nutzer können über unser DSAR-Formular Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverarbeitung stellen oder sich über die Datenübertragbarkeit informieren.

Opt-Out-Tools:

  • Marketing: Melden Sie sich sofort über den Link "Abmelden" in E-Mails ab.
  • Nachverfolgung: Passen Sie die Cookie- und Tracking-Einstellungen in unserem Preference Center an.

Wie wir Ihre Rechte verteidigen:

  • Rechtzeitige Antworten: Wir beantworten alle Anfragen innerhalb von 30 TagenDSGVO Artikel 12).
  • Keine Gebühren: Ersuchen sind kostenlos, es sei denn, sie sind offensichtlich unbegründet oder übertrieben.
  • Verifizierung: Wir authentifizieren Ihre Identität, um Ihre Daten zu schützen, bevor wir Ihre Anfragen bearbeiten.
  • Transparenz: Erläutern Sie Ablehnungen (falls vorhanden) mit rechtlicher Begründung und Einspruchsmöglichkeiten.

Brauchen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten (DSB) für DSGVO Anfragen.

3. Sicherheit und Benachrichtigung bei Verstößen (Artikel 25, 32-34)

Wir haben Kontrollen:

Datenschutz durch Design und durch Voreinstellung: Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen ein, die sicherstellen, dass standardmäßig nur notwendige personenbezogene Daten verarbeitet werden (Artikel 25).

Robuste Sicherheitsmaßnahmen:

  • In unseren Sicherheits-FAQ finden Sie einen Überblick über unsere Verschlüsselungs-, Zugangskontroll- und Penetrationstestverfahren.

Plan zur Reaktion auf Zwischenfälle:

  • Wir führen regelmäßig Risikobewertungen und Tabletop-Übungen durch, um uns auf mögliche Datenschutzverletzungen vorzubereiten.

Zusammengefasst:

  • Im Falle eines Verstoßes, der ein Risiko für Einzelpersonen darstellt, werden wir die zuständigen Behörden und die betroffenen Nutzer unverzüglich benachrichtigen.
  • Wir pseudonymisieren Daten, wo dies möglich ist, und halten uns an die Industriestandards, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.

4. Rechenschaftspflicht und Governance (Artikel 5(2), 24, 30, 35-39)

Wir haben Kontrollen:

Hausinterner Datenschutzbeauftragter und EU-/Schweiz-Vertreter:

  • Wir haben einen eigenen Datenschutzbeauftragten, EU/UK/SWISS-Beauftragterund arbeiten weltweit mit externen Datenschutzbeauftragten für Audits und laufende Verbesserungen zusammen.
  • Aufzeichnungen von Verarbeitungstätigkeiten (ROPA): Wird für alle Datenverarbeitungen geführt, einschließlich der Zwecke, Kategorien und der Weitergabe an DritteDSGVO Artikel 30).
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIAs): Durchgeführt für Verarbeitungen mit hohem Risiko (z. B. groß angelegte Verarbeitungen) und aktualisiert, wenn sich die Risiken entwickelnDSGVO Artikel 35).
  • Jährliche Überprüfung der Richtlinien: Dokumentierte Überprüfungen gewährleisten die Anpassung an aktualisierte Vorschriften (z. B. EDPB-Leitlinien, nationale Gesetze) und Branchenstandards.
  • Zuständigkeiten des DSB: Der DSB sorgt für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften, die Folgenabschätzungen, die interne Einhaltung der Vorschriften, führt Schulungen durch und dient als Kontaktstelle für die Aufsichtsbehörden (Artikel 37-39).
  • Beaufsichtigung von Unterauftragnehmern: Alle Dienstleistungsanbieter sind vertraglich gebunden:

    • DSGVO Datenverarbeitungsvereinbarungen (DPAs).
    • Standardvertragsklauseln (SCC) oder Data Privacy Framework (DPF).

5. Verwaltung von Anbietern und Unterauftragsverarbeitern (Artikel 28-29, 46-49)

Wir haben Kontrollen:

Geprüfte Unterauftragsverarbeiter und DPAs:

  • Alle Unterauftragsverarbeiter, mit denen wir zusammenarbeiten, werden sorgfältig auf die Einhaltung der DSGVO überprüft.
  • Wir haben mit jedem von ihnen strenge Datenverarbeitungsverträge (DPA), die sicherstellen, dass sie Daten sicher und in Übereinstimmung mit den Anforderungen DSGVO verarbeiten.
  • Unsere Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) ist auf Anfrage erhältlich.
  • In unserer Liste der Unterauftragsverarbeiter finden Sie Einzelheiten zu unseren Drittanbietern.

Einzelheiten:

  • Wir stellen sicher, dass alle Anbieter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, über angemessene Sicherheitsvorkehrungen verfügen.
  • Unsere Verträge enthalten bei Bedarf Standardvertragsklauseln (SCC) für internationale Datenübermittlungen.
  • Wir führen regelmäßig Audits und Überprüfungen bei allen Unterauftragsverarbeitern durch, um die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

6. Internationale Datenübermittlung (Artikel 44-50)

Von uns umgesetzte Schutzmaßnahmen:

EU-US-Datenschutzrahmen (DPF):

  • Wir sind gemäß der EU-US-DSGVO und der Erweiterung der EU-DSGVO auf Großbritannien und die Schweiz (Angemessenheitsentscheidung nach Artikel 45) zertifiziert. Die jährliche Neuzertifizierung erfolgt durch das US-Handelsministerium.

Standardvertragsklauseln (SCCs):

  • Bei Übermittlungen außerhalb der DPF verwenden wir die von der EU/vom Vereinigten Königreich übernommenen SCCs (Artikel 46) sowie zusätzliche technische Sicherheitsvorkehrungen wie Verschlüsselung, Zugangskontrollen und Datenminimierung.

UK & Swiss Compliance:

  • Übermittlungen in das Vereinigte Königreich und in die Schweiz erfolgen gemäß dem Internationalen Datenübermittlungsabkommen (IDTA) des Vereinigten Königreichs und den Anforderungen des schweizerischen INLB.

Zuletzt aktualisiert: 03/13/2025

 

Masha Komnenic CIPP/E, CIPM, CIPT, FIP
Mehr über die Autorin

Geschrieben von Masha Komnenic CIPP/E, CIPM, CIPT, FIP

Masha ist Spezialistin für Informationssicherheit und Datenschutz und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. In den letzten sechs Jahren war sie als Datenschutzbeauftragte tätig und half kleinen und mittleren Unternehmen bei der Einhaltung von Rechtsvorschriften. Außerdem war sie Mentorin für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei vielen internationalen Business Accelerators. Sie ist spezialisiert auf die Umsetzung, Überwachung und Prüfung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften (HIPAA, PIPEDA, ePrivacy-Richtlinie, DSGVO, CCPA, POPIA, LGPD). Masha hat an der Universität Belgrad Jura studiert und 2016 die Anwaltsprüfung abgelegt. Mehr über die Autorin

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