DSGVO gilt sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen, wenn sie personenbezogene Daten von Einwohnern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeiten, unabhängig davon, wo diese ansässig sind.
Einzelpersonen sind nur dann von der DSGVO ausgenommen, wenn sie personenbezogene Daten ausschließlich für eine persönliche oder häusliche Tätigkeit verarbeiten, wie es in Artikel 2 der DSGVO heißt.
Selbst wenn Sie als Einzelperson tätig sind, können Sie mit dem Wissen um die Anforderungen von DSGVO hohe Geldstrafen und mögliche Rückwirkungen auf die Nutzer vermeiden.
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