Für die Durchsetzung der DSGVO sind die benannten Aufsichtsbehörden bzw. Datenschutzbehörden in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zuständig.
Diese Aufsichtsbehörden sind befugt, Datenschutzaudits durchzuführen, Verwarnungen bei Verstößen gegen die DSGVO auszusprechen und Bußgelder zu verhängen.
Einige Beispiele sind:
Vergewissern Sie sich, dass Sie mit den Anforderungen von DSGVO vertraut sind, einschließlich der Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörden.
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