Häufig gestellte Fragen und Antworten von den Rechtsexperten von Termly

Wer ist für die Durchsetzung von DSGVO zuständig?

Für die Durchsetzung der DSGVO sind die benannten Aufsichtsbehörden bzw. Datenschutzbehörden in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zuständig.

Diese Aufsichtsbehörden sind befugt, Datenschutzaudits durchzuführen, Verwarnungen bei Verstößen gegen die DSGVO auszusprechen und Bußgelder zu verhängen.

Einige Beispiele sind:

  • Dänemark: Datatilsynet
  • Frankreich: Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL)
  • Deutschland: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
  • Irland: Datenschutzkommission (DPC)
  • Niederlande: Niederländische Datenschutzbehörde
  • Spanien: Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
  • GROSSBRITANNIEN: Information Commissioner's Office (ICO)

Verwandte Fragen

Halten Sie die Website DSGVO ein, um rechtliche und finanzielle Sanktionen zu vermeiden.

Vergewissern Sie sich, dass Sie mit den Anforderungen von DSGVO vertraut sind, einschließlich der Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörden.

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Raffaele, Leiter Marketing & Partnerschaften bei Termly

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