Ja, die DSGVO kann für Einzelpersonen gelten, insbesondere wenn Sie eine Einzelperson sind, die ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Dienstleistung betreibt, die die Erhebung und Verarbeitung von Daten von in der EU ansässigen Personen beinhaltet.
Jede Einrichtung, die dies tut, ist verpflichtet, die DSGVO einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einzelperson handelt.
Gemäß Artikel 2 der DSGVO gilt die DSGVO jedoch nicht für Personen, die personenbezogene Daten im Rahmen einer "rein persönlichen oder häuslichen Tätigkeit" sammeln.
Eine Person, die beispielsweise ein Adressbuch mit Namen und Telefonnummern von in der EU ansässigen Personen besitzt, muss die DSGVO nicht einhalten.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die Anforderungen von DSGVO kennen, um rechtliche und finanzielle Sanktionen zu vermeiden, auch wenn Sie als Einzelperson tätig sind.
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