Personenbezogene Daten werden durch die DSGVO und beziehen sich auf Daten, die zur Identifizierung einer Person verwendet werden können, entweder allein oder in Kombination mit anderen Daten
Sie ist in Artikel 4 der DSGVO ausdrücklich definiert als:
"... alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Beispiele für personenbezogene Daten sind (unter anderem):
Die Website DSGVO schützt die personenbezogenen Daten von Einwohnern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie müssen Maßnahmen zur Einhaltung von DSGVO er greifen, wenn Sie personenbezogene Daten von Einwohnern des EWR sammeln, zu dem Länder in der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen gehören.
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