Fragen Sie die Datenschutzexperten: Einwilligungsprotokolle und Datenschutzgesetze verwirren mich! Wie lange muss ich die Aufzeichnungen über die Einwilligungen der Nutzer eigentlich aufbewahren?

Verfasst von: Natasha Piirainen Natasha Piirainen | Aktualisiert am: 17. Juli 2026

Rezensiert von: Masha Komnenic CIPP/E, CIPM, CIPT, FIPMasha Komnenic CIPP/E, CIPM, CIPT, FIP | Direktor für globalen Datenschutz @ Termly

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Wenn Ihre Website Nutzer nachverfolgt, empfiehlt es sich, die Einwilligungsprotokolle so lange sicher aufzubewahren, wie Sie sich auf diese Einwilligung stützen, und anschließend noch weitere drei bis fünf Jahre, für den Fall, dass Datenschutzprüfungen oder Verbraucherbeschwerden auftreten.

Dies steht im Einklang mit den Anforderungen, die in Datenschutzgesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung und dem California Consumer Privacy Act festgelegt sind.

Gemäß diesen Gesetzen liegt es in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese Einwilligungsprotokolle sicher aufbewahrt werden und nicht ohne Weiteres verändert oder eingesehen werden können.

Inhaltsübersicht
  1. Was sind Einwilligungsprotokolle?
  2. Warum muss ich Protokolle oder Aufzeichnungen über die Einwilligung der Nutzer führen?
  3. Welche Datenschutzgesetze haben Auswirkungen auf die Aufzeichnungen über die Einwilligung der Nutzer?
  4. Wie kann ich Einwilligungsprotokolle oder Einwilligungsnachweise erstellen?

Zustimmungsprotokolle sind lediglich Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, welche Auswahl eine Person getroffen hat, als sie mit cookie consent auf Ihrer Website interagiert hat.

Es dient als eine Art Beleg oder Archiv ihrer Einwilligungen und enthält Aufzeichnungen darüber, ob und wann sie ihre Meinung möglicherweise ändern.

In der Regel sollte ein Einwilligungsprotokoll die folgenden Bestandteile enthalten:

  1. Wer hat mit dem Banner interagiert: ein Nutzer, eine Gerätekennung oder eine anonymisierte ID?
  2. Wenn sie damit interagierten, und zwar in Form eines genauen Datums und eines Zeitstempels.
  3. Womit sie konkret einverstanden waren, beispielsweise mit Werbe-, Analyse- oder anderen Cookies.
  4. Wie sie ihre Einwilligung erteilt haben – über das Banner, ein Formular oder auf andere Weise.
  5. Kontext dessen, was sie als Botschaft auf dem Banner oder Formular wahrnahmen.

Websites, die Nutzer nachverfolgen, müssen Protokolle oder Aufzeichnungen über die Einwilligung der Nutzer führen, sofern Datenschutzgesetze gelten, da dies Ihnen hilft, im Falle einer Datenschutzprüfung oder -untersuchung angemessen zu reagieren.

Datenschutzgesetze räumen den Nutzern zudem das Recht ein, Beschwerden einzureichen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Rechte verletzt wurden, und Einwilligungsprotokolle sind unerlässlich, damit Websites auch auf diese Beschwerden reagieren können.

Nach diesen Gesetzen liegt die Beweislast beim Unternehmen oder bei der Website.

Im Allgemeinen haben nahezu alle bestehenden Datenschutzgesetze Auswirkungen auf Einwilligungsprotokolle, darunter:

  • Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO)
  • Kalifornisches Verbraucherschutzgesetz(CCPA)
  • Das brasilianische Datenschutzgesetz (LGPD)
  • Kanadas Gesetz zum Schutz persönlicher Daten und elektronischer Dokumente(PIPEDA)
  • ePrivacy-Richtlinie(EU-Cookie-Gesetz)
  • Chinas Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (PIPL)
  • Australisches Datenschutzgesetz von 1988(das Datenschutzgesetz)

Auch wenn die genauen Einzelheiten variieren, verlangen diese Gesetze in der Regel, dass Websites eine gültige Einwilligung einholen, den Nutzern erklären, wie ihre Daten verwendet werden, ihre Entscheidung bezüglich dieser Daten respektieren und einen Nachweis oder ein Protokoll über ihre Entscheidung führen.

Anstatt zu versuchen, jede einzelne rechtliche Nuance auswendig zu lernen, sollten Sie einfach folgende bewährte Vorgehensweise befolgen: Wenn Ihre Website Nutzer nachverfolgt, führen Sie Einwilligungsprotokolle.

Um auf einfache Weise Einwilligungsprotokolle zu erstellen oder die Einwilligungen der Nutzer zu dokumentieren, sollten Sie eine Lösung zur Einwilligungsverwaltung wie Termlynutzen, bei der Einwilligungsprotokolle eine wesentliche Funktion darstellen.

Konfigurieren Sie einfach ein individuelles Einwilligungsbanner, das auf die individuellen Anforderungen Ihrer Website zugeschnitten ist, und unser Tool erfasst und speichert diese Protokolle automatisch für Sie.

Termly die stressigen, technischen Aspekte des Einwilligungsmanagements.

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Natasha Piirainen

Geschrieben von Natasha Piirainen

Natasha Piirainen ist Autorin zum Thema Datenschutz. Sie hat einen Bachelor-Abschluss in Englisch und Philosophie vom Wheaton College und verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung in der forschungsorientierten Entwicklung von Inhalten.

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Masha Komnenic CIPP/E, CIPM, CIPT, FIP

Überprüft von Masha Komnenic CIPP/E, CIPM, CIPT, FIP

Masha Komnenic ist Rechtsberaterin und Director of Global Privacy Termly. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften der Universität Belgrad. Sie ist spezialisiert auf die Umsetzung, Überwachung und Prüfung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen (HIPAA, PIPEDA, ePrivacy-Richtlinie, DSGVO, CCPA, POPIA, LGPD) durch Unternehmen.

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