Im Mai 2026 verabschiedeten die Gesetzgeber den „Louisiana Data Privacy Act“ (LDPA), ein Gesetz zum Schutz der Verbraucherdaten, das darauf abzielt, die personenbezogenen Daten der Einwohner des Bundesstaates zu schützen.
Darin werden die Verpflichtungen und Vorschriften dargelegt, die Unternehmen bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Verbrauchern in Louisiana beachten müssen.
In unserem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, wie sich dieses Gesetz auf Ihr Unternehmen auswirken könnte.
Wichtigste Erkenntnisse
- Das Datenschutzgesetz von Louisiana legt die Pflichten und Anforderungen fest, die Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Einwohnern Louisianas beachten müssen,
- Unternehmen müssen den Nutzern in Louisiana eine angemessene Datenschutzerklärung vorlegen,
- Außerdem müssen Sie für bestimmte Arten der Datenverarbeitung eine entsprechende Einwilligung einholen.
- Dieses neue Datenschutzgesetz eines US-Bundesstaates tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Was ist das Datenschutzgesetz von Louisiana (LDPA)?
Das Louisiana Data Privacy Act ist ein neues Gesetz zum Schutz der Verbraucherdaten für den Bundesstaat Louisiana, das im Mai 2026 offiziell unterzeichnet wurde.
Es gewährt den Einwohnern von Louisiana neue Rechte und mehr Kontrolle darüber, wie Unternehmen ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen.
Außerdem werden darin die Pflichten und Anforderungen dargelegt, die diese Stellen bei der Durchführung jeglicher Datenverarbeitung erfüllen müssen.
Wann tritt das LDPA in Kraft?
Das neue Datenschutzgesetz von Louisiana tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Was deckt das LDPA ab?
Das LDPA gilt für personenbezogene Daten von Einwohnern des Bundesstaates Louisiana, die als Einzelpersonen oder im Rahmen ihres Haushalts handeln.
Unternehmen, die Daten von Einwohnern Louisianas erheben möchten, die die in diesem Gesetz festgelegten Schwellenwerte erfüllen, müssen alle darin festgelegten gesetzlichen Anforderungen erfüllen; andernfalls drohen ihnen Geldbußen und Strafen.
Was sind die Anforderungen des Datenschutzgesetzes von Louisiana?
Zu den wichtigsten Anforderungen des LDPA, die sich auf Unternehmen und Website-Betreiber auswirken, gehören unter anderem:
- Einschränkungen bei der Datenerhebung: Gemäß dem LDPA müssen Sie die Datenerhebung auf das beschränken, was im Hinblick auf die Zwecke, für die Sie die Daten verarbeiten – wie dem Verbraucher mitgeteilt –, als angemessen, relevant und vernünftigerweise erforderlich angesehen wird. Das bedeutet, dass Sie dem Verbraucher in irgendeiner Form, beispielsweise in einer Datenschutzerklärung, erläutern (d. h. offenlegen) müssen, welche Daten Sie erheben möchten und warum.
- Sicherheitsmaßnahmen: Das Gesetz verpflichtete die betroffenen Unternehmen, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit aller erhobenen personenbezogenen Daten zu schützen, indem sie administrative, technische und physische Datensicherheitsmaßnahmen einführten, die dem Umfang und der Art der von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten angemessen sind.
- Einholung der Einwilligung zur Verarbeitung sensibler Daten: Betroffene Unternehmen dürfen sensible Daten über Verbraucher nicht ohne deren Einwilligung verarbeiten. Die im Gesetz enthaltene Definition des Begriffs „Einwilligung“ ist in der Tabelle am Ende dieses Leitfadens aufgeführt.
- Offenlegung der Erhebung und/oder des Verkaufs sensibler Daten oder biometrischer Daten: Wenn Sie bestimmte Arten sensibler Daten erheben, müssen Sie einen Hinweis oder eine Mitteilung bereitstellen, in der Sie die Nutzer darüber informieren, dass Sie ihre sensiblen Daten oder biometrischen Daten möglicherweise verkaufen.
- Vorschriften zur Nutzung von Daten für gezielte Werbung: Wenn Sie Verbraucherdaten für gezielte Werbung nutzen, müssen Sie den Verbraucher darüber informieren und ihm erklären, wie er dies ablehnen kann. Die Verwendung eines ordnungsgemäß konfigurierten cookie consent kann Websites dabei helfen, diese Anforderung leichter zu erfüllen.
- Vertragliche Verpflichtungen zwischen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern: Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter müssen einen Vertrag unterzeichnen, in dem die konkreten Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung festgelegt sind, einschließlich der Verpflichtung des Auftragsverarbeiters, alle Daten bei Beendigung des Vertrags zu löschen oder zurückzugeben und alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Datenschutzprüfungen: Unternehmen müssen Datenschutzprüfungen durchführen, wenn sie gezielte Werbung betreiben, personenbezogene Daten verkaufen, Personen profilieren, sensible Daten verarbeiten oder sonstige Tätigkeiten ausüben, die ein erhöhtes Risiko für die Verbraucher darstellen. Eine einzige, vom Unternehmen zur Einhaltung anderer Gesetze mit ähnlichem Geltungsbereich und ähnlicher Wirkung wie das LDPA durchgeführte Prüfung kann hierfür herangezogen werden.
Welche Auswirkungen wird das Datenschutzgesetz von Louisiana auf die Verbraucher haben?
Das LDPA hat Auswirkungen auf Verbraucher, da es ihnen die folgenden Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten einräumt:
- Das Recht zu erfahren, ob ein Verantwortlicher seine Daten verarbeitet,
- Recht auf Auskunft über ihre Daten,
- Recht auf Berichtigung ihrer Daten,
- Recht auf Löschung ihrer Daten,
- Recht auf Ablehnung gezielter Werbung
- Recht auf Widerspruch gegen den Verkauf ihrer Daten
- Recht auf Widerspruch gegen die Profilerstellung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Nichtdiskriminierung bei der Durchsetzung ihrer Datenschutzrechte.
Verbraucher können bei Unternehmen Anträge auf Ausübung dieser Rechte stellen, und diese Unternehmen müssen innerhalb von 45 Tagen angemessen darauf reagieren, wobei eine Verlängerung um weitere 45 Tage möglich ist.
Für wen gilt das Datenschutzgesetz von Louisiana?
Das LDPA gilt für alle Einwohner des Bundesstaates Louisiana.
Dies gilt nicht für Personen in Louisiana, die im geschäftlichen oder beruflichen Kontext handeln.
Welche Auswirkungen wird das Datenschutzgesetz von Louisiana auf Unternehmen haben?
Neben den in der obigen Liste aufgeführten Anforderungen wirkt sich das Datenschutzgesetz von Louisiana auch auf die Datenschutzrichtlinien und Cookie-Richtlinien von Unternehmen aus.
Wie wird sich das LDPA auf meine Datenschutzerklärung auswirken?
Das Datenschutzgesetz von Louisiana verpflichtete die betroffenen Unternehmen, den Verbrauchern eine angemessen zugängliche und verständliche Datenschutzerklärung (auch bekannt als „Privacy Policy“) zur Verfügung zu stellen, in der alle folgenden Informationen erläutert werden:
- Welche Kategorien personenbezogener Datenwerden verarbeitet, einschließlich etwaiger sensibler Daten,
- Der Zweck der Verarbeitung,
- Erläuterung, welche Rechte Verbraucher gemäß diesem Gesetz geltend machen können und wie sie gegen die Entscheidung des Verantwortlichen Widerspruch einlegen können,
- Die Kategorien personenbezogener Daten, die Sie an Dritte verkaufen,
- Die Kategorien der Dritten, an die Sie personenbezogene Daten verkaufen,
- Eine Beschreibung der Verfahren, über die Verbraucher Anträge zur Durchsetzung ihrer Datenschutzrechte stellen können .
Wenn Sie sensible Daten erheben, müssen Sie den folgenden Hinweis in derselben Form wie die Datenschutzerklärung einfügen:
„HINWEIS: Wir behalten uns vor, Ihre sensiblen personenbezogenen Daten zu verkaufen.“
Ebenso müssen Sie, wenn Sie biometrische Daten verkaufen, den folgenden Hinweis ebenfalls in derselben Form wie Ihre Datenschutzerklärung und den anderen Hinweis bereitstellen:
„HINWEIS: Wir behalten uns vor, Ihre biometrischen Daten zu verkaufen.“
Wie wirkt sich das LDPA auf meine Cookie-Richtlinie und mein Einwilligungsmanagement aus?
Das LDPA kann sich in verschiedener Hinsicht auf die Cookie-Richtlinie und die Einwilligungsverwaltung Ihrer Website auswirken.
Dieses Gesetz räumt Verbrauchern das Recht ein, gezielte Werbung abzulehnen, und Sie müssen ihnen erklären, wie sie dies tun können.
Das bedeutet, dass Sie den Nutzern ein cookie banner anzeigen, die Einwilligungsentscheidungen der Verbraucher protokollieren und diese Entscheidungen ordnungsgemäß berücksichtigen müssen.
Sie müssen beispielsweise sicherstellen, dass Ihre Website keine Cookies für gezielte Werbung in den Browsern der Nutzer setzt, wenn diese sich dagegen entschieden haben.
Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Sie die Einwilligung der Nutzer zur Erhebung ihrer sensiblen Daten einholen müssen. Daher sollten Cookies, die biometrische Daten oder den genauen Standort erfassen, nicht eingesetzt werden, es sei denn, Sie nutzen eine Lösung wie ein cookie banner einem Link zu einer aktuellen Cookie-Richtlinie, um zuvor deren ausdrückliche Einwilligung einzuholen.
Wer muss das neue Datenschutzgesetz von Louisiana einhalten?
Das Datenschutzgesetz von Louisiana gilt für alle Unternehmen, die in Louisiana geschäftlich tätig sind oder sich an Einwohner des Bundesstaates richten, einen Bruttoumsatz von mehr als 25 Millionen US-Dollar erzielen und eine der folgenden Schwellenwerte erfüllen:
- jährlich personenbezogene Daten von 75.000 oder mehr Verbrauchern, Haushalten oder Geräten zu kommerziellen Zwecken erwirbt, erhält, verkauft oder weitergibt; oder
- Erzielt 50 % oder mehr seines Jahresumsatzes aus dem Verkauf personenbezogener Daten von Verbrauchern.
Wer ist vom Datenschutzgesetz von Louisiana ausgenommen?
Die folgenden Einrichtungen sind von der LDPA ausgenommen:
- Staatliche Behörden oder politische Untereinheiten des Staates,
- Finanzinstitute, die der GLBA unterliegen,
- Unter die HIPAA fallende Einrichtungen,
- Gemeinnützige Organisationen,
- Hochschulen,
- Öffentliche Stromversorgungsunternehmen,
- Eine Person, ein Verein, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft, die beim Staatssekretär als Durchführer von Meinungsumfragen registriert ist.
Wie können sich Unternehmen auf das Datenschutzgesetz von Louisiana vorbereiten?
Zur Vorbereitung auf das Datenschutzgesetz von Louisiana sollten Unternehmen die folgenden 8 Schritte befolgen:
- Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an, um sicherzustellen, dass sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllt.
- Aktualisieren Sie Ihre Cookie-Richtlinie, um sicherzustellen, dass sie korrekt ist und alle von Ihrer Website verwendeten Cookies berücksichtigt, einschließlich derjenigen, die für gezielte Werbung genutzt werden.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr cookie consent für Einwohner von Louisiana ordnungsgemäß konfiguriert ist, damit diese der gezielten Werbung und dem Verkauf ihrer Daten widersprechen können.
- Wenn Sie sensible Daten erheben möchten, müssen Sie ein Verfahren einrichten, um die Einwilligung des Verbrauchers aus Louisiana einzuholen.
- Fügen Sie die entsprechenden Hinweise in Ihre Datenschutzerklärung, auf Ihre Website und an allen anderen relevanten Stellen ein, wenn Sie biometrische Daten oder sensible Informationen erheben.
- Ergreifen Sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um alle von Ihnen erfassten Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Erstellen und unterzeichnen Sie Verträge zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß den im Gesetz festgelegten Bestimmungen.
- Führen Sie Datenschutz-Folgenabschätzungen für bestimmte Arten der Datenverarbeitung durch.
Wie wird das Datenschutzgesetz von Louisiana durchgesetzt?
Der Generalstaatsanwalt wird das LDPA durchsetzen.
Ein Verstoß gegen das LDPA gilt gemäß dem Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken und zum Verbraucherschutz als unlautere und irreführende Handelspraxis.
Verbraucher haben kein privates Klagerecht.
Welche Bußgelder und Strafen sind nach dem Datenschutzgesetz von Louisiana vorgesehen?
Die Höchststrafen gemäß dem LDPA können bis zu 7.500 Dollar pro Vorfall betragen.
Wichtige Begriffe und Definitionen des Datenschutzgesetzes von Louisiana
Um Ihnen ein besseres Verständnis der Einzelheiten dieses Leitfadens zu ermöglichen, sind in der folgenden Tabelle einige Schlüsselbegriffe aus dem LDPA zusammen mit ihren Definitionen aufgeführt, und zwar genau so, wie sie im Gesetzestext selbst formuliert sind.
| Schlüsselbegriffe | Definition |
| Zustimmung | Der Begriff „Verbraucher“ bezeichnet eine eindeutige bestätigende Handlung, die die freiwillige, spezifische, in voller Kenntnis der Sachlage erteilte und unmissverständliche Einwilligung des Verbrauchers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Ausdruck bringt.
Der Begriff umfasst eine schriftliche Erklärung, einschließlich einer auf elektronischem Wege abgegebenen Erklärung, oder jede andere eindeutige bestätigende Handlung. Der Begriff umfasst NICHT:
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| Verbraucher | Eine Person mit Wohnsitz in diesem Staat, die nur als Einzelperson oder im Rahmen eines Haushalts handelt.
Der Begriff schließt nicht ein:
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| Steuergerät | Eine natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt. |
| Persönliche Daten | Alle Informationen, einschließlich sensibler Daten, die mit einer identifizierten oder identifizierbaren Person in Verbindung stehen oder vernünftigerweise mit dieser in Verbindung gebracht werden können. Der Begriff umfasst keine anonymisierten Daten oder öffentlich zugänglichen Informationen. |
| Prozess/Verarbeitung | Ein Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen, die – manuell oder automatisiert – an personenbezogenen Daten oder Datensätzen personenbezogener Daten durchgeführt werden, wie beispielsweise die Erhebung, Nutzung, Speicherung, Weitergabe, Analyse, Löschung oder Änderung personenbezogener Daten. |
| Prozessor | Eine Person, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. |
| Verkauf von personenbezogenen Daten | Der Austausch personenbezogener Daten gegen Geld oder eine andere entgeltliche Gegenleistung durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen an einen Dritten.
Der Begriff umfasst NICHT:
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| Sensible Daten | Eine Kategorie personenbezogener Daten. Der Begriff umfasst Folgendes:
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| Gezielte Werbung | Dem Verbraucher wird eine Werbung angezeigt, die auf der Grundlage personenbezogener Daten ausgewählt wird, die im Laufe der Zeit und über nicht verbundene Websites oder Online-Anwendungen hinweg aus den Aktivitäten dieses Verbrauchers gewonnen oder abgeleitet wurden, um dessen Vorlieben oder Interessen vorherzusagen.
Der Begriff umfasst NICHT eine Werbung, die:
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