Im April 2026 verabschiedete Alabama ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern, den „Alabama Personal Data Protection Act“(APDPA).
Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die personenbezogenen Daten von Verbrauchern in Alabama zu schützen, und legt verschiedene Verpflichtungen fest, die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch für die Datenverarbeitung Verantwortliche und Auftragsverarbeiter gelten.
Erfahren Sie im Folgenden alles über dieses bevorstehende Gesetz und wie es sich auf Ihr Unternehmen auswirken könnte.
Wichtigste Erkenntnisse
- Alabama hat im April 2026 ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern, das APDPA, verabschiedet.
- Darin werden die Rechte der Verbraucher in Alabama in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten sowie die Anforderungen dargelegt, die Unternehmen erfüllen müssen, um diese Daten rechtmäßig zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
- Das Gesetz tritt am 1. Mai 2027 in Kraft.
- Was ist das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama (APDPA)?
- Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama – Wichtige Begriffe und Definitionen
- Was regelt das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama?
- Was sind die Anforderungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama?
- Welche Auswirkungen wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama auf die Verbraucher haben?
- Für wen gilt das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama?
- Wie wird sich das Datenschutzgesetz von Alabama auf Unternehmen auswirken?
- Wer muss das neue Datenschutzgesetz von Alabama einhalten?
- Wie können sich Unternehmen auf das APDPA vorbereiten?
- Wie wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama durchgesetzt?
- Welche Bußgelder und Strafen sind nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama vorgesehen?
- Wie wird Termly Unternehmen beim „Alabama Personal Data Protection Act“ Termly ?
- Häufig gestellte Fragen zum Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama
Was ist das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama (APDPA)?
Das Alabama Personal Data Protection Act (APDPA) ist ein umfassendes Verbraucherschutzgesetz auf Bundesstaatenebene in den USA, das den Einwohnern von Alabama Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten einräumt.
Darin werden die Anforderungen und Pflichten dargelegt, die Unternehmen einhalten müssen, um diese Daten rechtmäßig zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
Wann tritt das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama in Kraft?
Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten des Bundesstaates Alabama tritt am 1. Mai 2027 in Kraft.
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama – Wichtige Begriffe und Definitionen
Im Folgenden finden Sie einige Schlüsselbegriffe aus dem Datenschutzgesetz von Alabama sowie deren Definitionen, genau so, wie sie im offiziellen Gesetzestext stehen:
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Einverstanden: Eine eindeutige bestätigende Handlung, die die freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Zustimmung eines Verbrauchers zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Ausdruck bringt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine schriftliche Erklärung oder eine Erklärung auf elektronischem Wege.
- Der Begriff umfasst nicht: a . Die Zustimmung zu allgemeinen oder weit gefassten Nutzungsbedingungen oder ähnlichen Dokumenten, die neben anderen, nicht damit zusammenhängenden Informationen auch Beschreibungen der Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten. b. Das Bewegen des Mauszeigers über einen bestimmten Inhalt, dessen Stummschaltung oder das Anhalten desselben. c. Eine Einwilligung, die unter Verwendung von Dark Patterns eingeholt wurde.
-
Verbraucher: Eine Person, die ihren Wohnsitz in diesem Staat hat.
- Der Begriff umfasst nicht eine Person, die in einem kommerziellen oder arbeitsrechtlichen Kontext oder als Angestellter, Eigentümer, Direktor, leitender Angestellter oder Auftragnehmer eines Unternehmens, einer Personengesellschaft, eines Einzelunternehmens, einer gemeinnützigen Organisation oder einer Regierungsbehörde handelt, deren Kommunikation oder Transaktionen mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausschließlich im Rahmen der Funktion dieser Person in dem Unternehmen, der Personengesellschaft, dem Einzelunternehmen, der gemeinnützigen Organisation oder der Regierungsbehörde erfolgt.
- Verantwortlicher: Eine natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
-
Persönliche Daten: Alle Informationen, die mit einer identifizierten oder identifizierbaren Person verknüpft oder vernünftigerweise verknüpfbar sind.
- Der Begriff umfasst keine deidentifizierten Daten oder öffentlich zugängliche Informationen.
- Verarbeitung: Jeder Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, unabhängig davon, ob manuell oder automatisiert, der bzw. die an personenbezogenen Daten oder an Datensätzen mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erhebung, Nutzung, Speicherung, Weitergabe, Analyse, Löschung oder Änderung personenbezogener Daten.
- Auftragsverarbeiter: Eine natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet.
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Verkauf von personenbezogenen Daten: Die Weitergabe personenbezogener Daten gegen Entgelt durch einen Verantwortlichen an einen Dritten oder gegen eine sonstige Gegenleistung durch einen Verantwortlichen an einen Dritten, wobei der Verantwortliche einen wesentlichen Vorteil erhält und der Dritte in der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten nicht eingeschränkt ist.
- Der Begriff umfasst nicht a . die Weitergabe personenbezogener Daten an einen Auftragsverarbeiter, der die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
- b. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zum Zweck der Bereitstellung eines vom Verbraucher angeforderten Produkts oder einer Dienstleistung.
- c. Die Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten an ein verbundenes Unternehmen des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
- d. Die Weitergabe personenbezogener Daten, bei der der Verbraucher den Verantwortlichen anweist, die personenbezogenen Daten weiterzugeben, oder den Verantwortlichen bewusst nutzt, um mit einem Dritten in Kontakt zu treten.
- e. Die Offenlegung personenbezogener Daten, die der Verbraucher absichtlich über einen Massenmedienkanal öffentlich zugänglich gemacht und nicht auf einen bestimmten Kreis von Empfängern beschränkt hat.
- f. Die Weitergabe oder Übermittlung personenbezogener Daten an einen Dritten als Teil des Vermögens im Rahmen einer Fusion, einer Übernahme, eines Insolvenzverfahrens oder einer sonstigen Transaktion sowie im Rahmen einer geplanten Fusion, Übernahme, eines Insolvenzverfahrens oder einer sonstigen Transaktion, bei der der Dritte die Kontrolle über das gesamte Vermögen oder einen Teil des Vermögens des Verantwortlichen übernimmt.
- g. Die Weitergabe oder Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte zum Zwecke der Erbringung von Analysedienstleistungen.
- h. Die Weitergabe oder Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte zum Zwecke der Erbringung von Marketingdienstleistungen ausschließlich für den Verantwortlichen.
-
Sensible Daten: Personenbezogene Daten, die eine der folgenden Angaben enthalten:
- a. Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, die religiösen Überzeugungen, ein psychischer oder körperlicher Gesundheitszustand oder eine Diagnose hervorgeht, sowie Informationen über das Sexualleben, die sexuelle Orientierung oder den Staatsangehörigkeits- oder Einwanderungsstatus einer Person.
- b. Die Verarbeitung genetischer oder biometrischer Daten zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person.
- c. Personenbezogene Daten, die von einem bekannten Kind erhoben wurden.
- d. Genaue Standortdaten.
Was regelt das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama?
Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama gilt für die personenbezogenen Daten der Einwohner des Bundesstaates und räumt ihnen das Recht ein, bestimmte Maßnahmen in Bezug auf ihre Daten zu ergreifen.
Außerdem regelt es, wie Unternehmen diese Daten – einschließlich einer Kategorie sensibler personenbezogener Daten – rechtmäßig erheben, speichern, nutzen und weitergeben dürfen.
Im Mittelpunkt stehen Transparenz und die Verpflichtung zu einer verantwortungsvollen Datenverarbeitung.
Was sind die Anforderungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama?
Als Nächstes wollen wir uns einige der Anforderungen ansehen, die im neuen Datenschutzgesetz von Alabama festgelegt sind.
Einschränkungen bei der Datenerhebung
Das neue Datenschutzgesetz von Alabama schreibt vor, dass Unternehmen nur Daten erheben dürfen, die im Hinblick auf die Zwecke, für die diese personenbezogenen Daten verarbeitet werden, als angemessen, relevant und nach vernünftigem Ermessen erforderlich gelten.
Anforderungen an die Datensicherheit
Unternehmen sind gemäß dem APDPA verpflichtet, administrative, technische und physische Datensicherheitsmaßnahmen einzuführen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der in ihrem Besitz befindlichen personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Die Sicherheitsmaßnahmen müssen dem Umfang und der Art der erhobenen Daten angemessen sein.
Vertragliche Verpflichtungen zwischen für die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
Gemäß dem APDPA müssen sowohl die für die Verarbeitung Verantwortlichen als auch die Auftragsverarbeiter verbindliche Verträge unterzeichnen, in denen die folgenden Leitlinien festgelegt sind:
- Legen Sie klare Anweisungen für die Verarbeitung der Daten fest,
- Geben Sie Art und Zweck der Verarbeitung an,
- Geben Sie klar an, welche Art von Daten verarbeitet wird,
- Geben Sie die Dauer der Verarbeitung an,
- Legen Sie die Rechte und Pflichten beider Parteien dar,
- Der Auftragsverarbeiter muss hinsichtlich der personenbezogenen Daten einer Geheimhaltungspflicht unterliegen,
- Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, alle Daten auf Verlangen des Verantwortlichen am Ende der Dienstleistungen auf dessen Anweisung hin zu löschen oder an den Verantwortlichen zurückzugeben,
- alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die sich im Besitz des Auftragsverarbeiters befinden und die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Gesetzes durch den Auftragsverarbeiter nachzuweisen,
- Verpflichten Sie alle Subunternehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, dazu, hinsichtlich dieser Daten dieselben Verpflichtungen wie der Auftragsverarbeiter einzuhalten.
Welche Auswirkungen wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama auf die Verbraucher haben?
Das APDPA wirkt sich auf Verbraucher aus, indem es ihnen neue Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten einräumt, darunter:
- Das Recht zu erfahren, ob ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter ihre Daten verarbeitet,
- auf ihre Daten zugreifen,
- ihre Daten korrigieren ,
- Antrag auf Löschung ihrer Daten,
- eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten in einem datenträgerunabhängigen Format erhalten,
- Keine Benachteiligung wegen der Ausübung ihrer Datenschutzrechte,
- Widerspruch gegen gezielte Werbung, den Verkauf personenbezogener Daten und die Erstellung von Nutzerprofilen.
Für wen gilt das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama?
Das APDPA gilt für alle, die in diesem Bundesstaat geschäftlich tätig sind oder Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die sich an Einwohner von Alabama richten, sofern sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- verarbeitet personenbezogene Daten von mindestens 25.000 Verbrauchern, wobei Daten, die ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung eines Zahlungsvorgangs verarbeitet werden, davon ausgenommen sind; oder
- Erzielt mehr als 25 % seines Bruttoumsatzes aus dem Verkauf von Daten, unabhängig von der Anzahl der Verbraucher, deren Daten erfasst und verarbeitet werden.
Wie wird sich das Datenschutzgesetz von Alabama auf Unternehmen auswirken?
Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama wird sich in mehrfacher Hinsicht auf Unternehmen auswirken, unter anderem müssen Sie den Inhalt Ihrer Datenschutzerklärung und Ihrer Cookie-Richtlinie aktualisieren.
Wie wirkt sich das APDPA auf meine Datenschutzerklärung aus?
Gemäß dem APDPA müssen Sie den Verbrauchern eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen, die folgende Angaben enthält:
- Die Kategorien personenbezogener Daten , die vom Verantwortlichen verarbeitet werden ,
- Die Zwecke, zu denen Sie die Daten verarbeiten,
- Die Kategorien personenbezogener Daten, die Sie gegebenenfalls an Dritte weitergeben
- die Kategorien der Dritten, an die die Daten weitergegeben werden,
- eine gültige E-Mail-Adresse oder eine andere Kontaktmöglichkeit, über die der Verbraucher den Verantwortlichen erreichen kann,
- Einzelheiten dazu, wie Verbraucher ihre Datenschutzrechte wahrnehmen können, einschließlich eines Links oder von Kontaktdaten,
- Möglichkeiten für Verbraucher, Anträge zur Durchsetzung ihrer Rechte zu stellen.
Falls Ihre Datenschutzerklärung nicht alle diese Angaben enthält und Sie dem Datenschutzgesetz von Alabama unterliegen, müssen Sie diese aktualisieren, bevor das Gesetz im Mai 2027 in Kraft tritt.
Wie wirkt sich das APDPA auf meine Cookie-Richtlinie aus?
Das APDPA hat Auswirkungen auf Ihre Cookie-Richtlinie, insbesondere wenn Sie Cookies für gezielte Werbung, die Erhebung sensibler Daten oder die Erstellung von Profilen verwenden, da Verbraucher das Recht haben, diesen Aktivitäten zu widersprechen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Cookie-Richtlinie Folgendes umfassend beschreibt:
- Die Arten von Daten, die über Cookies oder andere Tracking-Technologien erfasst werden,
- Zu welchen Zwecken Sie diese Daten verwenden,
- Anweisungen, wie diese Verbraucher gezielte Werbung und Profiling ablehnen können.
Achten Sie darauf, all dies den Verbrauchern auch direkt in Ihrer Datenschutzerklärung auf transparente Weise zu erläutern, und zwar so, dass es für sie leicht zu lesen und zu verstehen ist.
Wer muss das neue Datenschutzgesetz von Alabama einhalten?
Jedes Unternehmen, das die Anwendungsschwellenwerte erfüllt und Daten von Einwohnern Alabamas verarbeitet, muss dieses neue Datenschutzgesetz einhalten, auch wenn es seinen Sitz außerhalb des Bundesstaates hat.
Wer ist vom Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama ausgenommen?
Die folgenden Organisationen sind von Alabamas neuem Datenschutzgesetz ausgenommen:
- Politische Untergliederungen des Staates,
- Jeder Ausschuss, jede Behörde, jeder Bezirk oder jede öffentliche Körperschaft, die zur Verwaltung lokaler Dienstleistungen und Infrastruktur eingerichtet wurde,
- Nationale Wertpapierverbände,
- Finanzinstitute, die dem GLBA unterliegen,
- Einrichtungen, die unter das HIPAA fallen, und deren Mitarbeiter,
- Ein Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten, sofern das Unternehmen keine personenbezogenen Daten verkauft,
- Gemeinnützige Organisationen mit weniger als 100 Mitarbeitern, sofern die Organisation keine personenbezogenen Daten verkauft,
- Hochschulen,
- Jedes Unternehmen, das in der Wertpapierbranche tätig ist, einschließlich Wertpapiermakler,
- Zugelassene Geldtransferunternehmen,
- Jeder Berufsverband, der ausdrücklich zur Entgegennahme von Unterlagen oder Beweismitteln befugt ist,
- Ein politisches Aktionskomitee, eine politische Partei, ein Hauptwahlkampfkomitee oder eine politische Organisation,
- Ein Unternehmen, das Daten in erster Linie an ein politisches Aktionskomitee, eine politische Partei, ein Hauptwahlkampfkomitee oder eine andere politische Organisation verkauft,
- Ein Stromversorger, der den Anforderungen oder Zuverlässigkeitsstandards der North American Electric Reliability Corporation unterliegt.
Wie können sich Unternehmen auf das APDPA vorbereiten?
Um sich auf das neue Datenschutzgesetz in Alabama vorzubereiten, sollten Unternehmen die folgenden fünf einfachen Schritte befolgen:
- Führen Sie ein Datenschutz-Audit oder eine Bestandsaufnahme durch und erfassen Sie alle Speicherorte der Daten,
- Überprüfen Sie Ihre aktuelle Datenschutzerklärung und passen Sie sie an, um den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen,
- Entwickeln Sie einen Prozess für die Entgegennahme und Bearbeitung von Verbraucheranfragen zur Durchsetzung ihrer Rechte,
- Einführung geeigneter Einwilligungsmechanismen für sensible Daten, gezielte Werbung und/oder Profiling,
- Schulen Sie alle Mitarbeiter in Bezug auf Compliance-Verfahren.
Wie wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama durchgesetzt?
Das APDPA wird vom Generalstaatsanwalt von Alabama durchgesetzt.
Die Generalstaatsanwaltschaft räumt dem Unternehmen eine 45-tägige Frist zur Behebung des Verstoßes ein. Werden die Mängel nicht ordnungsgemäß behoben, kann die Generalstaatsanwaltschaft weitere Durchsetzungsmaßnahmen einleiten.
Welche Bußgelder und Strafen sind nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Alabama vorgesehen?
Stellt das Gericht fest, dass ein Verantwortlicher gegen dieses Gesetz verstoßen und den Verstoß nicht gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts behoben hat, kann es eine Zivilstrafe von höchstens 15.000 Dollar pro Verstoß verhängen.
Gemäß dem APDPA kann das Gericht eine Zivilstrafe von höchstens 15.000 Dollar pro Verstoß verhängen.
Die Verbraucher haben kein privates Klagerecht nach diesem Gesetz.
Wie wird Termly Unternehmen beim „Alabama Personal Data Protection Act“ Termly ?
Termly Unternehmen Termly die Vorgaben des Alabama Personal Data Protection Act zu erfüllen, indem wir sicherstellen, dass unsere consent management platform Datenschutzerklärung Generator so ausgestattet Datenschutzerklärung Generator , dass Sie die im Gesetz festgelegten Anforderungen hinsichtlich Benachrichtigung und Einwilligung erfüllen können, bevor dieses 2027 in Kraft tritt.
Alle unsere Tools werden regelmäßig von unserem Rechtsteam und unseren Datenschutzexperten aktualisiert, um neuen und sich weiterentwickelnden Gesetzen, darunter auch Gesetzen wie dem APDPA, Rechnung zu tragen.
Melden Sie sich Termly bei Termly an und vereinfachen Sie Ihre Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Häufig gestellte Fragen zum Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Alabama
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Datenschutzgesetz von Alabama.
Was ist das Verbraucherdatenschutzgesetz in Alabama?
Das Alabama Personal Data Protection Act (APDPA) ist ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Verbraucherdaten, das im Bundesstaat Alabama verabschiedet wurde.
Darin werden die Rechte der Einwohner Alabamas in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten dargelegt und Unternehmen sowie andere Einrichtungen verpflichtet, bestimmte Anforderungen einzuhalten, um diese Daten rechtmäßig zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
Wen betrifft das Datenschutzgesetz von Alabama?
Das neue Datenschutzgesetz von Alabama betrifft Unternehmen weltweit, die die darin festgelegten Schwellenwerte erreichen, darunter Datenbroker und Unternehmen, die mindestens 25 % ihres jährlichen Bruttoumsatzes durch den Verkauf personenbezogener Daten erzielen.



